DG Legal Europe UG verfolgt eine transparente Preispolitik und stellt die Gebühren offen und verständlich dar. Die von DG Legal Europe UG erhobenen Gebühren umfassen die Fallbearbeitung und -koordination und richten sich nach dem Umfang der Dienstleistung und dem erforderlichen Arbeitsaufwand. Für nicht aufgeführte Rechtsdienstleistungen kontaktieren Sie uns bitte.
1. Streitigkeiten aus dem Wohnungseigentumsgesetz: 1.750 €
2. Erhalt eines Erbscheins: 1.000 €
3. Räumungsfälle: 16 % der Jahresmiete, mindestens 1.750 €
4. Aufteilung des gemeinsamen Eigentums: 16 % des Anteils, mindestens jedoch 2.750 €.
5. Vormundschafts- und Treuhandverfahren: 2.000 €
6. Testamentseröffnung, Nachlassinventar, Erbschaftsverweigerung: 2.750 €
7. Führung eines Inventars der Erbschaft: 16 % des Anspruchswertes, mindestens jedoch 2.750 €.
8. Mietfestsetzungs- und Mieterhöhungsklagen: 16 % der Erhöhung, mindestens jedoch 1.750 €.
9. Ansprüche und Rückerstattungsklagen aus Mietverträgen: 16 % des Anspruchs, mindestens jedoch 1.750 €.
10. Immobilienbewertung, Schadensbewertung und sonstige Bewertungsanfragen: 1.500 €
11. Bestimmung des Einzahlungsortes (Festlegung des Zahlungsortes): 1.000 €
12. Namensberichtigung im Grundbuch: 1.500 €
13. Anträge auf Sicherungsmaßnahmen auf dem Gelände: 2.750 €
14. Bestellung eines Vertreters für die Erbschaftsgesellschaft: 2.750 €
1. 1. Zivilstandsregisterangelegenheiten (Namens- und Altersberichtigung, gerichtliche Feststellung der Volljährigkeit): 2.500 €
2. Erbschaftsrückforderungsklage: 16 % des Streitwerts, jedoch nicht weniger als 4.000 €.
3. Löschung und Eintragung des Eigentumsnachweises (einschließlich Kollusion): 16 % des Forderungswerts, mindestens jedoch 4.750 €.
4. Klagen auf Aufhebung und Herabsetzung eines Testaments: 16 % des Streitwerts, mindestens jedoch 4.750 €.
5. Annullierung des Erbscheins: 2.750 €
6. Verhinderung von Rechtsbehelfen: 16 % des Streitwerts, mindestens jedoch 2.750 €.
7. Vorkaufsrecht (Recht auf Vorkaufsrecht) in Rechtsstreitigkeiten: 16 % des Streitwerts, mindestens jedoch 4.750 €.
8. Wegerechts- und Entschädigungsansprüche: 16 % des Anspruchswerts, jedoch nicht weniger als 4.000 €.
9. Ansprüche auf materiellen und immateriellen Schaden: 16 % des Anspruchswerts, mindestens jedoch 3.250 €.
10. Vollstreckungs- und Anerkennungsverfahren: 2.750 €
11. Klagen gegen Unternehmensentscheidungen: 2.750 €
12. Liquidation von Kapitalgesellschaften: 2.750 €
13. Aufhebung des Ausschlussbeschlusses aus der Genossenschaft: 2.750 €
14. Verlust und Annullierung eines Wertpapiers: 16 % des Forderungswerts, mindestens jedoch 2.250 €.
15. Fälle vor Verbrauchergerichten: 2.750 €
16. Bewertung von Stiftungsvermögen: 2.750 €
17. Streitigkeiten aus dem Stiftungsrecht: 3.500 €
1. Scheidung (im gegenseitigen Einvernehmen): 2.750 €
2. Scheidung (streitig): 3.500 €
3. Scheidung (streitig + Schadensersatzanspruch): 16 % des Streitwerts, mindestens jedoch 3.500 €.
4. Aufteilung des ehelichen Vermögens: 16 % des Wertes der Forderung, mindestens jedoch 3.500 €.
5. Vaterschaftsablehnung, Berichtigung und Vaterschaftsklagen: 2.750 €
6. Unterhaltsansprüche: 2.250 €
7. Sorgerechtsfälle: 2.500 €
8. Erlaubnis zur Eheschließung und Abschaffung der Wartezeit: 1.500 €
9. Begründung/Beendigung einer Adoption und Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Adoption: 2.750 €
10. Fälle, die sich aus Gesetz Nr. 6284 ergeben: 2.250 €
11. Einwände gegen das Sorgerecht und die Regelung des persönlichen Umgangsrechts: 1.250 €
12. Widerspruch gegen das Sorgerecht im Namen des Rechteinhabers: 1.250 €
13. Widerspruch gegen das Sorgerecht – Strafe für den Verpflichteten: 1.250 €
1. 1. Oberlandesgericht – Anwalt des Angeklagten: 7.500 €
2. Oberlandesgericht – Anwalt des Streithelfers: 4.750 €
3. Strafgericht erster Instanz – Anwalt des Angeklagten: 4.750 €
4. Strafgericht erster Instanz – Anwalt des Streithelfers: 3.000 €
5. Amtsgericht/Vollstreckungsrichter: 1.750 €
6. Teilnahme an der Voruntersuchung: 1.250 €
1. 1. Mündliche Erstberatung: 400 € (Diese Gebühr wird bei Mandatsannahme mit dem Anwaltshonorar verrechnet.)
2. Schriftliche Beratung: 750 €
3. Erstellung des Mietvertrags: 1.250 €
4. Einbürgerungsverfahren (Annahme/Abgabe): 4.000 €
5. Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis für die Türkei